Fast zehn Jahre war der Etappenwanderweg durch die Tramuntana auf der Etappe im Süden unterbrochen. Die Besitzer einer riesigen Finca hatten den Durchgang für Wanderer gesperrt. Nun hat ein Gericht entschieden, dass dies rechtswidrig ist.
Mallorca macht seinem Beinamen »Wanderparadies« wieder alle Ehre: Die britischen Eigentümer der Finca Es Rafal zwischen Estellencs und Banyalbufar müssen ihr Grundstück öffnen, damit der Weitwanderweg 221 wieder durchgängig zu begehen ist.
Seit 2001 schwelte der Streit zwischen Inselrat und den Eigentümern. Damals umzäunten die Briten ihr Grundstück und brachten ein leicht zu öffnendes Gatter an, an dem Schilder den Durchgang verboten. Ende 2006 entschied ein Gericht, dass der Eigentümer den Zugang sperren darf – seitdem war das Gatter abgeschlossen. Der Weitwanderweg führte von da an theoretisch auf einem langen Abschnitt über die Hauptstraße MA-10. Praktisch exisitierte die Etappe zwischen Estellencs und Banyalbufar damit nicht mehr.
Vor ein paar Jahren ist in Spanien ein Gesetz zu den Weitwanderwegen erlassen worden, das das Wegerecht vor dem Eigentumsrecht verankert. Auf dessen Basis konnte das Gerichtsurteil von 2006 gekippt – und die Etappe des Wanderwegs durch die Tramuntana wieder eröffnet werden.